Für erfolgreiche Unternehmen!
Werten Sie Ihr Unternehmen für Mitarbeiter auf und verbessern Sie Ihr Recruiting-Konzept mit einem eigenen Gesundheitsbudget!
Werten Sie Ihr Unternehmen für Mitarbeiter auf und verbessern Sie Ihr Recruiting-Konzept mit einem eigenen Gesundheitsbudget!
Mit betrieblichen Gesundheitsleistungen den Erfolgsfaktor "Mensch" nachhaltig stärken, gewinnt in den Unternehmen eine immer größere Bedeutung. Die Veränderungen in der Arbeitswelt 4.0, neue Organisationsformen, immer schneller werdende Prozesse - all das wirkt sich auch auf die Gesundheit der Mitarbeiter aus
Mit dem passenden Konzept ist die betriebliche Gesundheit weit mehr als ein Emplyer-Benefit. Sie sorgt nicht nur für eine gesündere Belegschaft, sondern steigert die Zufriedenheit, Loyalität und Motivation und erhöht gleichzeitig die Arbeitgeberattraktivität.
So werden Gesundheitsleistungen zu einem modernen personalpolitischen Instrument mit echten Mehrwerten für das gesamte Unternehmen.
Schon ab 5 Mitarbeiter möglich!
Exklusive Service Bausteine
Gesundheitstelefon:
24 Stunden am Tag an 365 Tagen im Jahr
Beratung in 25 Fremdsprachen
Beratung und Tipps für spezielle Lebensbereiche, u.a. Jugendberatung, Elternberatung, Sportberatung sowie 50plus Beratung
Facharzt-Service:
Kurzfristige Terminvereinbarung bei einem Facharzt in der Regel innerhalb von 5 Tagen.
Lange Wartezeiten bis zur Beratung und Behandlung fallen weg.
Außerdem schnelle und unkomplizierte Hilfe bei der Suche nach Ärzten und Krankenhäusern im In- und Ausland (inkl. Adressen Wegbeschreibung und Entfernungsberechnungen).
Videosprechstunde:
Bietet alle Möglichkeiten des Gesundheits-Telefons mit zusätzlicher Videofunktion und verschafft einen leichteren Zugang zu ärztlicher Beratung. Keine zeitliche Begrenzung der Gespräche u.v.m.
Die Finanzierung
Das betriebliche Gesundheitsbudget wird aus dem steuerfreien Sachlohn bis max. 50.-€ monatlich finanziert.
Mit der Veröffentlichung des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 7.6.2018 im Bundessteuerblatt und dem vorliegenden Gesetzesentwurf vom 30.7.2019 schafft die Bundesregierung die lange ersehnte Rechtssicherheit für Sachlohnbesteuerung.
Bekanntlich hatte der BFH am 7.6.2018 (VI R 13/16) entschieden, dass Sachlohn (und nicht Barlohn) anzunehmen ist, wenn der Arbeitnehmer aufgrund der arbeitsvertraglichen Regelung von seinem Arbeitgeber ausschließlich Versicherungsschutz und nicht auch eine Geldzahlung verlangen kann.
Schließt also der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer für die Mitarbeiter Krankenzusatzversicherungen (bKV) ab und zahlt er die monatlichen Beiträge direkt an das Versicherungsunternehmen, liegt nach Ansicht des BFH Sachlohn vor. Für Sachbezüge gilt die Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG von
EUR 50.- pro Monat, so dass die Beitragszahlungen steuerfrei sind, wenn die monatliche Freigrenze nicht überschritten wird.
Fünf Gesundheitsbudgets in unterschiedlicher Höhe stehen Ihnen dabei zur Wahl:
Stufe |
Jährliches Gesundheitsbudget je Mitarbeiter
|
Beitrag pro Monat je Mitarbeiter |
|
---|---|---|---|
1 | 600.-€ | 21,90€ | |
2 | 1000.-€ | 34,50€ | |
3 | 1500.-€ | 48,00€ | |
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