Für erfolgreiche Unternehmen!

Werten Sie Ihr Unternehmen für Mitarbeiter auf und verbessern Sie Ihr Recruiting-Konzept mit einem eigenen Gesundheitsbudget!

Das Konzept

Mit betrieblichen Gesundheitsleistungen den Erfolgsfaktor "Mensch" nachhaltig stärken, gewinnt in den Unternehmen eine immer größere Bedeutung. Die Veränderungen in der Arbeitswelt 4.0, neue Organisationsformen, immer schneller werdende Prozesse - all das wirkt sich auch auf die Gesundheit der Mitarbeiter aus

 

Mit dem passenden Konzept ist die betriebliche Gesundheit weit mehr als ein Emplyer-Benefit. Sie sorgt nicht nur für eine gesündere Belegschaft, sondern steigert die Zufriedenheit, Loyalität und Motivation und erhöht gleichzeitig die Arbeitgeberattraktivität.

 

So werden Gesundheitsleistungen zu einem modernen personalpolitischen Instrument mit echten Mehrwerten für das gesamte Unternehmen.

 

Schon ab 5 Mitarbeiter möglich!

Exklusive Service Bausteine

 

Gesundheitstelefon:

24 Stunden am Tag an 365 Tagen im Jahr

Beratung in 25 Fremdsprachen

Beratung und Tipps für spezielle Lebensbereiche, u.a. Jugendberatung, Elternberatung, Sportberatung sowie 50plus Beratung

 

Facharzt-Service:

Kurzfristige Terminvereinbarung bei einem Facharzt in der Regel innerhalb von 5 Tagen.

Lange Wartezeiten bis zur Beratung und Behandlung fallen weg.

Außerdem schnelle und unkomplizierte Hilfe bei der Suche nach Ärzten und Krankenhäusern im In- und Ausland (inkl. Adressen Wegbeschreibung und Entfernungsberechnungen).

 

Videosprechstunde:

Bietet alle Möglichkeiten des Gesundheits-Telefons mit zusätzlicher Videofunktion und verschafft einen leichteren Zugang zu ärztlicher Beratung. Keine zeitliche Begrenzung der Gespräche u.v.m.

Die Finanzierung

 

Das betriebliche Gesundheitsbudget wird aus dem steuerfreien Sachlohn bis max. 50.-€ monatlich finanziert.

 

Mit der Veröffentlichung des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 7.6.2018 im Bundessteuerblatt und dem vorliegenden Gesetzesentwurf vom 30.7.2019 schafft die Bundesregierung die lange ersehnte Rechtssicherheit für Sachlohnbesteuerung.

 

Bekanntlich hatte der BFH am 7.6.2018 (VI R 13/16) entschieden, dass Sachlohn (und nicht Barlohn) anzunehmen ist, wenn der Arbeitnehmer aufgrund der arbeitsvertraglichen Regelung von seinem Arbeitgeber ausschließlich Versicherungsschutz und nicht auch eine Geldzahlung verlangen kann.

 

Schließt also der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer für die Mitarbeiter Krankenzusatzversicherungen (bKV) ab und zahlt er die monatlichen Beiträge direkt an das Versicherungsunternehmen, liegt nach Ansicht des BFH Sachlohn vor. Für Sachbezüge gilt die Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG von

EUR 50.- pro Monat, so dass die Beitragszahlungen steuerfrei sind, wenn die monatliche Freigrenze nicht überschritten wird.

Fünf Gesundheitsbudgets in unterschiedlicher Höhe stehen Ihnen dabei zur Wahl:

 

Stufe

Jährliches Gesundheitsbudget

je Mitarbeiter

 

Beitrag pro Monat

je Mitarbeiter

1 600.-€ 21,90€
2 1000.-€ 34,50€
3 1500.-€ 48,00€
   
Alle Beitäge ink.Beitragsbefreiung
     

                                Die Leistungen 

*keine Gesundheitsprüfung *keine Wartezeiten * keine Ausschlüsse  * kein Eintrittsalter * Vorerkrankungen sogar laufende Behandlungen gelten mitversichert! Öffnungsklausel für Familienangehörige, Weiterführung nach Arbeitgeberwechsel möglich.

Sehhilfen

Brillen und Kontaktlinsen 300-€ bis 750.-€ je nach Tarifstufe im Jahr.

Laserscharfe Leistung für brechkraftverändernde Augenoperationen, z.B. Lasik bis zur Höhe des Budget.

Hörgeräte

Neuanschaffung oder Ersatz bis zum vereinbarten Budget

 

Hilfsmittel

Sonstige ärztliche Hilfsmittel wie z.B. Blutdruckmessgerät, Stützstrümpfe, Schuheinlagen

bis zum vereinbarten Budget.

Heilmittel

Ärztlich verordnete Heilmittel, wie z.B. Massagen, Krankengymnastik, Bewegungstherapie, Ergotherapie u.v.m bis zum vereinbarten Budget

Arznei- und Verbandsmittel

Ärztlich verordnete Arznei- Verbandsmittel, egal ob Privat- oder Kassenrezept bis zum vereinbarten Budget.

 

Heilpraktiker

Heilpraktiker von Akupunktur bis Osteopathie - gilt auch für nichtärztliche Osteopathen und Chiropraktiker -  bis zum vereinbarten Budget.

Zahnbehandlung und Prophylaxe

Zahnbehandlungen: (wie z.B. Kunstofffüllungen, Inlays, Wurzel- und Parandontosebehandlungen) bis zum vereinbarten Bugdet.

Zahnprophlylaxe

Zahnersatz

Prothesen, Brücken, Kronen und Implantaten bis zum vereinbarten Budget.

einfach & unkompliziert

Vertragsgestaltung

Beantragen Sie noch heute Ihren Mitgliedsantrag den Sie mit der Mitarbeiterliste uns per Mail unterschrieben zurücksenden. 

Leistungen beantragen

Die Mitabeiter reichen ihre Rechnungen einfach per App oder schriftlich bei der Krankenversicherung ein.

Unser Serviceversprechen

Wir stehen für Ihre Fragen und Anliegen gerne persönlich zur Verfgügung. Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns einfach an.

08679 / 98300 Montag-Freitag 9.00 Uhr bis 17 Uhr.

Gerne auch online.

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